Im Leistungsverzeichnis werden Detailpunkte bzw. Konstruktionsverfahren beschrieben. Ergänzt werden diese durch Zusatzvereinbarungen für eine vertragsgerechte Umsetzung der beschriebenen Leistung. Diese führen nicht selten zu Missverständnissen während der Gewährleistungsphasen zwischen dem Bauherren und den Erstellerfirmen. Wir ermöglichen dem Bauherren durch folgende Leistungen, derartige Probleme zu vermeiden:
- Abstimmung und Erörterung von Konsequenzen in den Gewährleistungsphasen bei Verwendung von Vertragsgrundlagen im Rahmen von BGB und VOB
- Abklärung im Zuge des Vergabeprocedere unter Berücksichtigung von:
- Sicherheitsleistungen
- Verjährungszeiten, insbesondere bei wartungsrelevanten Bauteilen
- Prüfung von Schnittstellenproblemen einzelner Gewerke
- Festlegung eines eindeutigen Abnahmeprozesses
- Wartungseinfluss auf die Gewährleistung sowie Verhandeln von Wartungsverträgen