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Unser Leistungsprofil – auf einen BlickUnterstützende Beratung während der BauphaseBaubegleitende Qualitätssicherung (BQS)Abnahmen von BauleistungenMängelmanagement während der GewährleistungszeitBegehung vor Ablauf der GewährleistungBegutachtung von BauschädenGerichtliche Gutachten bei Beweis- oder KlageverfahrenGutachten für Versicherungen bei Schadensfällen durch gewerbliche Versicherungsnehmer

IBGM – Ihr Sachverständigenbüro für eine professionelle Baubegleitung

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen und durchführen, möchten Sie, dass die Arbeiten von allen beteiligten Dienstleistern möglichst frei von Mängeln umgesetzt werden. Doch je größer ein Bauprojekt, desto komplexer sind die Herausforderungen an eine Qualitätskontrolle und umso umfangreicher sind die Anforderungen an die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.

Als Ingenieurbüro für Gewährleistungsmanagement und Bauwesen sind wir und ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ein kompetenter Partner für Schäden an Gebäuden (Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern). Unsere Schwerpunkte liegen in der Qualitätssicherung, Mängelanalyse und Überwachung. Wir begleiten vornehmlich gewerbliche Auftraggeber und Versicherungen von der ersten Planungsphase bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens und stellen vertragliche Ansprüche innerhalb der anschließenden Gewährleistungsfristen konsequent und gewissenhaft sicher.

Aufgrund unseres umfangreichen Netzwerkes an Fachkompetenz analysieren und bearbeiten wir vielseitige Problemstellungen.

Unser Leistungsprofil – auf einen Blick

Unterstützende Beratung während der Bauphase

Bei der Planung von Objekten müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Wir prüfen Ihr Konzept sowie Detailpläne auf Umsetzbarkeit und Mangelanfälligkeit, identifizieren mögliche Fehlerquellen und stimmen Baukonstruktionen und Materialien mit den Planern ab.

Im Rahmen der Auftragsvergabe werden Leistungen sowie Details zur Umsetzung beziehungsweise zu Konstruktionsverfahren beschrieben und evaluiert. Wir helfen dabei, Zuständigkeiten frühzeitig festzulegen sowie Wartungsverträge und Verjährungsfristen eindeutig zu formulieren. Im Falle bereits geschlossener Wartungsverträge übernehmen wir deren Prüfung, um eventuelle Missverständnisse bei und nach der Bauabnahme auszuschließen.

Baubegleitende Qualitätssicherung (BQS)

Zur Sicherung einer hochwertigen Bauausführung führen wir regelmäßige baubegleitende Begehungen zur Sicherung der Qualität am Objekt durch. Dabei wird der Bautenstand auf Umsetzung der Anforderungen des Vertrages und der geltenden Regelwerke überprüft. Infolge der regelmäßigen Begehungen sind die Endabnahmen der Objekte erfolgreich und fristgerecht.

Abnahmen von Bauleistungen

Mit der Abnahme der Baudienstleistung ergeben sich eine Vielzahl von Konsequenzen für den Bauherrn und den Ersteller. Wir kontrollieren die erbrachte Leistung auf vertragskonforme Erstellung sowie fachgerechte Ausführung und prüfen die übergebenen Revisionsunterlagen hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit.

Mängelmanagement während der Gewährleistungszeit

Bei auftretenden Beanstandungen während des Gewährleistungszeitraumes prüfen wir, ob es Mängel im vertraglichen Sinne sind. Wir erstellen eine nachvollziehbare Dokumentation und überwachen die Verjährungsfristen. 

Neben der Dokumentation erfolgt die Anzeige der berechtigten Beanstandungen beim Verursacher mit angemessener Fristsetzung, die Überwachung der fachgerechten Beseitigung sowie deren Dokumentation gegenüber Ihnen als Bauherrn oder Ihrem Facility-Management. Bei Selbstvornahmen aufgrund nicht erbrachter Leistungen innerhalb der Frist werden die entstandenen Kosten (zur Verrechnung mit der vorhandenen Gewährleistungsbürgschaft) durch uns zusammengestellt.

Manchmal bleibt es nicht aus, dass die Mangelbehauptungen durch ein gerichtliches Verfahren geklärt werden müssen. Wir unterstützen bei der Erstellung der Beweisbehauptungen, prüfen die erstellten Fachgutachten unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und erarbeiten Schlussfolgerungen sowie Stellungnahmen zum weiteren Werdegang des Verfahrens.

Begehung vor Ablauf der Gewährleistung

Bei der Begehung vor Ablauf der Gewährleistung werden vorhandene Baumängel festgestellt und bewertet. Unsere Auftraggeber erhalten dadurch die Möglichkeit, die Beseitigung der Mängel gegenüber ihren Vertragspartnern geltend zu machen.

Bei der Beseitigung der Gewährleistungsmängel begleiten wir Sie mit unserem technischen Know How.

Begutachtung von Bauschäden

Die Ursachenermittlung von Bauschäden erfolgt durch Besichtigung und kontrollierter Bauteilöffnung. Nach der Ermittlung der Ursachen, die zusammen mit unseren Partnern aus dem labortechnischen Bereich erfolgen kann, bewerten wir die Verantwortlichkeiten und erstellen eine Kostenschätzung.

Unser Leistungsspektrum beinhaltet weiterhin die Erstellung einer Sanierungskonzeption und die Überwachung der Sanierungsmaßnahmen.

Gerichtliche Gutachten bei Beweis- oder Klageverfahren

Bei gerichtlichen Baustreitigkeiten führt der Weg u.a. über das selbstständige Beweissicherungsverfahren. Dessen Einleitung dient zur Vermeidung der Beweisvernichtung, der Feststellung der tatsächlichen Sachlage durch den Gerichtssachverständigen vor Ort und der wirksamen Hemmung der Gewährleistungsfrist. Im Auftrag der Gerichte fertigen wir auf der Grundlage des Beweisbeschlusses das Gerichtsgutachten übersichtlich und nachvollziehbar an.

Gutachten für Versicherungen bei Schadensfällen durch gewerbliche Versicherungsnehmer

Im Schadensfall übernehmen Versicherungen häufig die entstandenen Kosten.

Für die sachliche und fachliche Einschätzung der Entstehung eines Schadens erstellen wir im Auftrag von Versicherungen Gutachten, die die Verantwortlichkeiten des gewerblichen Versicherungsnehmers (wie z.B. Ingenieurbüro oder Architektenbüro) am Schaden klären.